Umwelt- und Agrarreferat
Leitung
Mag. Johannes DERLER
Telefon: +43 (3172) 600-290
Fax: +43 (3172) 600-550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
- Wasserrecht
Referentinnen: | Bettina SCHIMEK LL.M. |
Telefon: +43 (3172) 600-291
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Margit ZIERBESSEGGER | |
Telefon: +43 (3172) 600-296
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Sachbearbeiter/-innen: | Sandra MADLBERGER-BISCHOF |
Telefon: +43 (3172) 600-299
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Ingomar BERGHOLD | |
Telefon: +43 (3172) 600-297
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Maria TROPPER | |
Telefon: +43 (3172) 600-298
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Caroline HOFER | |
Telefon: +43 (3172) 600-292
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Assistentinnen: | Isabella MITTERBERGER |
Telefon: +43 (3172) 600-293
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Cornelia KNALLER | |
Telefon: +43 (3172) 600-294
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Schwerpunktmaterien:
- Wasserrecht
- Einleitung biologisch gereinigter Abwässer in ein Fließgewässer sowie Versickern solcher Abwässer.
- Entnahme von Wasser aus Fließgewässern, aus Quellen sowie aus Grundwasser (z.B. für Wasserkraftanlagen, Fischteiche, zur Bewässerung und Frostberegnung von landwirtschaftlichen Kulturen).
- Errichtung von Erdwärmegewinnungsanlagen mittels Tiefensonden in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten sowie in Gebieten mit gespanntem oder artesisch gespanntem Grundwasservorkommen.
- Errichtung und Abänderung von Brücken, Stegen und Bauten an Ufern im 30‑jährlichen Hochwasserabflussbereich sowie für Gewässerquerungen.
- Entnahme von Wasser aus Quellen sowie aus dem Grundwasserbereich für die Errichtung und den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
- Formulare
- Merkblätter - erforderliche Unterlagen
- Forstrecht
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Tierschutz
- Veterinärrechtliche Registrierungen
- Veterinärrechtliche Bewilligungen
- Bescheidmäßig zu bewilligen sind: Anträge nach dem Tierschutzgesetz (z.B. gewerbliche Tierhaltung, Zoos, Tierheime, Reitställe, Tierpensionen, rituelle Schlachtungen, Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermarkt, Tierbörse etc.); Anträge nach dem Tiermaterialiengesetz (Biogas- und Kompostieranlagen sowie Heimtierfutterhersteller); tierärztliche Hausapotheken; Anträge gemäß der Geflügelhygieneverordnung und dem Vermarktungsnormengesetz (z.B. Betreuungstierärzte, Packstellen etc.); Anträge auf Zulassung gemäß Binnenmarktverordnung (z.B. Sammelstellen, Handelseinrichtungen, Händlern etc.).
- Formulare
- Tiertransport
- Veterinärrechtliche Zulassungen
- Formulare
- Buschenschankrecht
- Die beabsichtigte Ausübung des Buschenschankrechtes ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich anzumelden
- Formulare
- Jagd- und Fischerkarten
- Formulare
- Naturschutz
- Naturschutzrechtliche Bewilligung
Für folgende Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten benötigen Sie eine Bewilligung:
- Bodenentnahmen (Steinbrüche, Lehm-, Sand-, Schotter- und Torfgewinnungsanlagen, Abbau von Lagerstätten u. dgl.) oder die Ausweitung bestehender Gewinnungsstätten;
- die Errichtung von nicht im Bauland liegenden Bauten und Anlagen, ausgenommen Ansitzeinrichtungen, Fütterungen sowie Bauten und Anlagen, die für die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung unerlässlich sind;
- Erdbewegungen, die nicht im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauten und Anlagen stehen;
- die dauerhafte Beseitigung von Flurgehölzen oder Hecken abseits von Hausgärten.
- Formulare
- Grundverkehr
- Formulare