Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Bekanntmachung - Frau Ðurđa Dolinac geb. am 18.04.1963
Öffentliche B E K A N N T M A C H U N G
Im Sinne des § 25 Zustellgesetzes, BGBl 200/1982, werden Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Bekanntmachung