Zusammenkünfte (Veranstaltungen) nach der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 5. COVID-19-SchuMaV) idgF
Zusammenkünfte (Veranstaltungen)
nach der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden
(5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - 5. COVID-19-SchuMaV) idgF
Zur Unterstützung von Antragstellern für Veranstaltungen stellt die BH Weiz zwei Formulare zur Verfügung:
- Anzeige von Zusammenkünften mit mehr als 50 Teilnehmern
- Bewilligung von Zusammenkünften mit mehr als 250 Teilnehmern