Amtsstunden
Montag bis Donnerstag von 8:00 - 15:00 Uhr und
Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr
Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden.
Bei elektronischen Anbringen (E-Mail, Fax oder Online-Formulare zur Erbringung bestimmter Anträge) sind jedoch die technischen Voraussetzungen zu beachten.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird.
Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Für die Einbringung schriftlicher Anbringen gemäß § 13 AVG an die Bezirkshauptmannschaft Weiz stehen folgende Adressen zur Verfügung:
Einbringung von Schriftstücken per Post: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelderstraße 28, 8160 Weiz
Einbringung von Schriftstücken per Telefax: (03172) 600-550
Einbringung von Schriftstücken per E-Mail: bhwz@stmk.gv.at