Ummenhofer Verpackungen GmbH, 8181 St. Ruprecht an der Raab, Dietmannsdorfer Straße 289; Neubau Lager- und Produktionshalle
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
GZ .: BHWZ-4.1-21/2013
Ggst.: Ummenhofer Verpackungen GmbH,
8181 St. Ruprecht an der Raab, Dietmannsdorfer Straße 289;
Neubau Lager- und Produktionshalle.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600- 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 13. August 2013
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, den 19. September 2013 um ca. 14:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 02. August 2013 hat die Ummenhofer Verpackungen GmbH, 8181 St. Ruprecht an der Raab, Dietmannsdorfer Straße 289, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Lager- und Pro-duktionshalle, auf dem Grundstück Nr. 80/2, KG St. Ruprecht an der Raab, Marktgemeinde St. Ruprecht an der Raab, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Neubau Lager- und Produktionshalle
Bauliche Anlagen: Lager- und Produktionshalle mit Büro- und Sozialcontainer und zwei Verla-destationen
Außenanlagen: Asphaltierung Freifläche, Errichtung ei-nes Löschwasserteiches und Retentions-beckens sowie Pkw-Parkplätze, Zaunan-lage samt automatischer Schiebetoranla-ge
Maschinelle Anlagen: siehe Maschinenliste
Ausweisung im Flächenwidmungsplan: I/1, Bebauungsdichte 0,2-1,0
Betriebszeiten: 3-Schichtbetrieb von Montag 06:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer: 6
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnischer Amtssachverständiger: Ing. Hubert MAIER
maschinentechnischer Amtssachverständiger: Ing. Robert GRUBER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträch-tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er¬heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun¬gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die Ummenhofer Verpackungen GmbH,
8181 St. Ruprecht an der Raab, Dietmannsdorfer Straße 289,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Marktgemeinde in 8181 St. Ruprecht an der Raab ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn Ing. Hubert MAIER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Steirischer Zentralraum in
8020 Graz, Bahnhofgürtel 77,
Referat Wasser, Umwelt und Baukultur
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn Ing. Robert GRUBER),
unter Anschluss des Plansatzes "C",
6.) Herrn Friedrich STENITZER, 8181 St. Ruprecht an der Raab, Flurgasse 240,
7.) die Johannes Matzhold GmbH, 8181 Unterfladnitz, Arndorf 72,
8.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Straßenbau und Verkehrswesen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: