SHT Haustechnik AG, 1140 Wien, Gurkgasse 7-9; Installateurabholmarkt in 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf, Ludersdorf 180
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald
Müllwisch Tel.: (03172) 600 - 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 08. Juli 2013
BHWZ-4.1 123/2012
Ggst.: SHT Haustechnik AG,
1140 Wien, Gurkgasse 7-9;
Installateurabholmarkt in 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf, Ludersdorf 180
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Montag, dem 22. Juli 2013 um ca. 14:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 28. Juni 2013 hat die SHT Haustechnik AG, 1140 Wien, Gurkgasse 7-9, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Errich-tung und den Betrieb des Installateurabholmarktes, auf dem Grundstück Nr. 1108/1, KG Ludersdorf, Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Installateurabholmarkt
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
anlagentechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die Wallisch + Wallisch OG, z. H. Herrn DI Franz X. WALLISCH,
2700 Wiener Neustadt, Grazer Straße 77,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines anlagentechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) die SHT Haustechnik AG, 1140 Wien, Gurkgasse 7-9,
6.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2,
Referat Straßenbau und Verkehrswesen,
7.) Herrn Ing. Hubert KULMER, 8200 Gleisdorf, Mühlgasse 26.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: