„NO-NAME – Treibstoffe“ Vertrieb und Recycling-GmbH, 8200 Gleisdorf, Mühlgasse 79-81;Um- und Zubau.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600 - 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 18. Juni 2013
BHWZ-4.1 38/2013
Ggst.: „NO-NAME - Treibstoffe"
Vertrieb und Recycling-GmbH,
8200 Gleisdorf, Mühlgasse 79-81; Um- und Zubau.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 19. April 2013 hat die „NO-NAME - Treibstoffe" Vertrieb und Recyc-ling-GmbH, 8200 Gleisdorf, Mühlgasse 79-81, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Änderungsgenehmigung für die Tankstelle, auf dem Grundstück Nr. 714/7, KG Gleisdorf, Stadtgemeinde Gleisdorf, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Einbau einer Portalwaschanlage, Zubau Express Spar, neue Zu- und Abfahrten auf das Grundstück inkl. neuer Parkflächen und Lärmschutzwand, Verlegung Abfallsammelplatz
Betriebszeiten: Montag-Sonntag, 05:00-23:00 Uhr
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
anlagentechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
schalltechnischer Amtssachverständiger: Ing. Dietmar SAUER
Erstgenehmigung Bescheid des Amtes der Stmk. Landesregierung
vom 15. September 2000, GZ.: 04-16/924-2000/7
Änderungsgenehmigung: Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 15. November 2002, GZ.: 4.1-109/2002.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die „NO-NAME - Treibstoffe" Vertrieb und Recycling-GmbH, 8200 Gleisdorf, Mühlgasse 79-81,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Stadtgemeinde in 8200 Gleisdorf ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines anlagentechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15,
Energie, Wohnbau, Technik, 8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines schalltechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn Ing. Dietmar SAUER),
unter Anschluss des Plansatzes "C",
6.) Herrn Franz TAUCHER, 8200 Gleisdorf, Mühlgasse 61,
7.) die Taucher Bekleidung GmbH, 8200 Gleisdorf, Mühlgasse 61,
8.) Herrn Heinz SCHLAGER, 8051 Graz, Göstingerstraße 144d,
9.) Herrn Andreas REISINGER, 8200 Hofstätten an der Raab, Wünschendorf 194/4,
10.) Frau Yvonne REISINGER, 8160 Weiz, Obergreith 31.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: