Dorfhotel Fasching GmbH, 8654 Fischbach 3c; Zu- und Umbau. Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600- 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 07. Mai 2013
BHWZ-4.1 205/2012
Ggst.: Dorfhotel Fasching GmbH,
8654 Fischbach 3c; Zu- und Umbau.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, dem 23. Mai 2013 um ca. 10:30 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 30. April 2013 hat die Dorfhotel Fasching GmbH, 8654 Fischbach 3c, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung und den Betrieb des Gastgewerbebetriebes, auf den Grundstücken Nr. 157/2 und 159/1, KG Fischbach, Gemeinde Fischbach, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Erweiterung des bestehenden Betriebes um acht Gästezimmer, Tiefgarage (18 Pkw), Wellnessbereich, Poolanlage
Bauliche Anlagen: Tiefgarage, Wellnessbereich, Stiegen
Außenanlagen: Schwimmbecken, Liegeterrasse, Sitzterrasse
Maschinelle Anlagen: lt. Maschinenliste
Heizungsanlage: best. Fernwärme
Ausweisung im Flächenwidmungsplan: Bauland der Kategorie „KG"
Gesamtbetriebsfläche: 7.585 m²
Betriebszeiten: 07:00-24:00 Uhr
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer: 34
Erstgenehmigung Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 20. August 1979, GZ.: 4 F 147-1979,
Änderungsgenehmigung: Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 02. Juni 1987, GZ.: 4 F 147-79,
vom 17. Dezember 1996, GZ.: 4.1-170/1996,
vom 05. Mai 2000, GZ.: 4.1-29/2000,
vom 12. April 2001, GZ.: 4.1-37/2001,
vom 09. Oktober 2003, GZ.: 4.1-159/2003,
vom 01. April 2005, GZ.: 4.1-40/2005,
vom 19. September 2006, GZ.: 4.1-141/2006 und
vom 25. April 2007, GZ.: 4.1-13/2007.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Richard RIEDELSBERGER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die Dorfhotel Fasching GmbH, 8654 Fischbach 3c,
mit der Bitte, die Brandschutzpläne am Verhandlungstag bereit zu halten und die Projektanten von der Verhandlung zu informieren.
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8654 Fischbach ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
unter Anschluss des Plansatzes "C" (z. H. Herrn DI Richard RIEDELSBERGER),
6.) das Planungsbüro Enthaler, z. H. Herrn Werner NEUDECK,
8160 Weiz, Mühlgasse 12,
7.) Herrn Martin SOMMERSGUTER, 8654 Fischbach 3,
8.) Herrn Franz STADLHOFER, 8654 Fischbach 5,
9.) Frau Brigitta STADLHOFER, 8654 Fischbach 5,
10.) Herrn Johann WINKLER, 8654 Fischbach 25,
11.) Herrn Mag. Stefan FASCHING, 8654 Fischbach 3b,
12.) Herrn Peter FASCHING, 8654 Fischbach 3c,
13.) Frau Karola FASCHING, 8654 Fischbach 3c,
14.) Herrn Günter BLASL, 8654 Fischbach 10a,
15.) Frau Kathrin KOFLER, 8010 Graz, Peinlichgasse 15,
16.) Frau Johanna KOFLER, 8010 Graz, Peinlichgasse 15,
17.) Herrn Manfred REISENEGGER, 8054 Graz, Gradnerstraße 181a,
18.) Frau Maria HAIDINGER, 8654 Fischbach 136,
19.) Herrn Johann STEINBRENNER, 8192 Strallegg 87,
20.) Frau Christiane STEINBRENNER, 8192 Strallegg 87.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: