BVH Strempfl KG, Abfallzwischenlager in 8211 Großpesendorf
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600- 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 05. April 2013
BHWZ-4.1 75/2013
Ggst.: BVH Strempfl KG, Abfallzwischenlager in
8211 Großpesendorf, auf dem Grundstück Nr. 404.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, dem 18. April 2013 um ca. 11:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
Gemeindeamt Ilztal
Mit Eingabe vom 29. März 2013 hat die BVH Strempfl KG, 8212 Pischelsdorf 477, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Abfallzwischenlagers für nichtgefährliche Stoffe, auf dem Grundstück Nr. 404, KG Ilztal, Gemeinde Ilztal, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Abfallzwischenlager für nichtgefährliche Stoffe
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
maschinentechnischer Amtssachverständiger: Ing. Robert GRUBER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
- Rechtsanwälten und Notaren,
- amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die BVH Strempfl KG, 8212 Pischelsdorf 477,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8211 Ilztal ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Steirischer Zentralraum in
8020 Graz, Bahnhofgürtel 77,
Referat Wasser, Umwelt und Baukultur
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen:
(z.H. Herrn Ing. Robert GRUBER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
unter Anschluss des Plansatzes "C",
6.) Herrn Harald FLECK, 8211 Ilztal, Großpesendorf 5,
7.) Frau Friederike WENIG, 8211 Ilztal, Schattauberg 26,
8.) Herrn Robert MAIER, 8211 Ilztal, Großpesendorf 44,
9.) Frau Maria MAIER, 8182 Puch bei Weiz, Elz 13,
10.) Frau Silvia MAIER, 8211 Ilztal, Großpesendorf 44,
11.) Herrn Franz REISENHOFER, 8211 Ilztal, Großpesendorf 1,
12.) Frau Theresia REISENHOFER, 8211 Ilztal, Großpesendorf 1,
13.) Herrn Johann ERTL, 8211 Ilztal, Großpesendorf 46,
14.) Frau Erika ERTL, 8211 Ilztal, Großpesendorf 46,
15.) Herrn Karl KOBER, 8211 Ilztal, Prebensdorfberg 220,
16.) Herrn Werner HAIDEN, 8211 Ilztal, Prebensdorf 65,
17.) Frau Maria HAIDEN, 8211 Ilztal, Prebensdorf 65.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: