TRIOTRONIK Computer und Netzwerktechnik GmbH, 8160 Weiz, Florianigasse 5; Neubau Bürogebäude und Lagerhalle
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600- 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 14. März 2013
BHWZ-4.1 79/2012
Ggst.: TRIOTRONIK Computer und Netzwerktechnik GmbH,
8160 Weiz, Florianigasse 5;
Neubau Bürogebäude und Lagerhalle in
8160 Krottendorf, Grundstück Nr. 352, KG Preding.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, dem 28. März 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 13. Februar 2013 hat die TRIOTRONIK Computer und Netzwerktech-nik GmbH, 8160 Weiz, Florianigasse 5, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerbe-rechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle, auf dem Grundstück Nr. 352, KG Preding, Gemeinde Krottendorf, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Neubau Bürogebäude und Lagerhalle
Außenanlagen: 25 Kfz-Parkplätze
Heizungsanlage: Pelletsheizung
Betriebszeiten: Mo-Fr 07:00-19:00 Uhr
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer: ca. 22
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Eva LANGMANN
bautechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Richard RIEDELSBERGER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
- Rechtsanwälten und Notaren,
- amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die TRIOTRONIK Computer und Netzwerktechnik GmbH,
8160 Weiz, Florianigasse 5,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8160 Krottendorf ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme,
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
unter Anschluss des Plansatzes "A" (z. H. Herrn DI Richard RIEDELSBERGER),
6.) Herrn Maximilian OSTERMANN, 8160 Preding, Moarweg 22,
7.) Frau Josefa OSTERMANN, 8160 Preding, Moarweg 22,
8.) Frau Elfriede POGLITSCH, 8160 Preding, Weizbachweg 7,
9.) die Gemeinde Krottendorf - Stadtgemeinde Weiz Industrieansiedlungs-OG,
8160 Weiz, Teichstraße 14.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
Originalunterschrift im Akt