Gerald PETSCHNIK, 8311 Markt Hartmannsdorf, Oed 80; Änderung der Kfz-Abstellplätze
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600- 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 11. Februar 2013
BHWZ-4.1-35/2013
Ggst.: Gerald PETSCHNIK, 8311 Markt Hartmannsdorf, Oed 80;
Änderung der Kfz-Abstellplätze in
8181 Mitterdorf an der Raab.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Mittwoch, dem 27. Februar 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 08. Februar 2013 hat Herr Gerald PETSCHNIK, 8311 Markt Hart-mannsdorf, Oed 80, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmi-gung für die Änderung und den Betrieb der Kfz-Abstellplätze, auf dem Grundstück Nr. 536, KG Mitterdorf an der Raab, Gemeinde Mitterdorf an der Raab, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: 20 Kfz-Abstellplätze
Erstgenehmigung Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 13. Oktober 2010, GZ.: 4.1-72/2010
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnische Amtssachverständige: DI Barbara MEISTERHOFER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
--> Rechtsanwälten und Notaren,
--> bekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Herrn Gerald PETSCHNIK, 8311 Markt Hartmannsdorf, Oed 80,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8181 Mitterdorf an der Raab ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung einer bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Frau DI Barbara MEISTERHOFER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) Herrn Günther SCHLEMMER, 8181 Mitterdorf an der Raab 7,
6.) Herrn Florian GANGL, 8181 Mitterdorf an der Raab 45,
7.) Herrn Franz Josef UNGER, 8181 Mitterdorf an der Raab, Pichl 17,
8.) Frau Erika Theresia UNGER, 8181 Mitterdorf an der Raab, Pichl 17,
9.) Herrn Andreas SCHELLNEGGER, 8181 Mitterdorf an der Raab 11,
10.) Herrn Josef BONSTINGL, 8181 Mitterdorf an der Raab 3a.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: